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Berufsdermatologie

Besteht der Verdacht, dass ein Zusammenhang zwischen dem Auftreten einer Hauterkrankung und dem Beruf vorliegt, können entsprechende Berichte erstellt und an die Berufsgenossenschaft weitergeleitet werden.

Dies ist u.a. bei besonderen Formen des Handekzems mit Nachweis einer berufsrelevanten Kontaktallergie und bei einzelnen Hautkrebsarten mit Nachweis einer vermehrten berufsbedingten UV-Exposition möglich.

Gemeinsam mit der BG und ihrem Betriebsarzt kann ein individueller Hautschutzplan erstellt und ein Behandlungskonzept geplant werden.